Wir sind Ihr Messe- & Eventpartner
In Zusammenarbeit mit unserer Näherei fertigen wir auch Backdrops, Vorhänge, Kissen, Tischdecken uvm. für Ihr Event  

Allgemeine Geschäftsbedingungen

 

Bei Auftragserteilung werden generell und verbindlich vom Käufer unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen anerkannt.

 

 § 1         

Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle Leistungen aus dem Liefervertrag ist stets der Hauptsitz der Firmengruppe in München – Deutschland

 

§ 2       

Lieferungen erfolgen auf Gefahr und Rechnung des Käufers. Verpackung wird zum Selbstkostenpreis (1 % vom Warenwert) berechnet. Die Lieferungen erfolgen ab Werk bzw. Auslieferungslager – UNFREI.

Anlieferungen durch eigene Fahrzeuge werden nach Speditionstarif berechnet.

 

§ 3      

Produktions- und handelsübliche Toleranzen in Qualität, Farbe und Menge, Mehr- und Minderlieferungen von 10 % berechtigen nicht zur Reklamation. Höhere Gewalt, Streik, Mangel an Rohstoffen oder andere zwingende Gründe entbinden uns von festgesetzten Lieferzeiten und berechtigen uns, die Lieferverpflichtung ohne Leistung von Schadensersatz ganz oder teilweise aufzuheben bzw. angemessene Preisaufschläge zu berechnen.

 

§ 4         

Reklamationen und Beanstandungen sind unverzüglich nach Wareneingang innerhalb 3 Tage vorzunehmen. Abgeschnittene Ware, Sonderanfertigungen, Spezialausrüstungen, Sondereinfärbungen oder von unseren Lagern mitgenommene Waren können nicht umgetauscht werden. Nach Zuschnitt oder sonst begonnener Verarbeitung der gelieferten Ware ist jede Beanstandung ausgeschlossen. Falls im Einzelfall Kulanzrücknahmen vereinbart wird, werden diese nur gegen frachtfreie Rücksendung zu 80 % des Warenwertes gut geschrieben. Bei Transportschäden müssen folgende Maßnahmen und Fristen eingehalten werden: Bei sichtbaren Schäden sofortiger Vermerk am Tag des Warenübernahme auf dem Lieferschein bzw. Frachtbrief. Bei verdeckten Schäden, Meldung innerhalb von 7 Tagen nach Warenannahme.

 

§ 5        

Die auf unseren Rechnungen angegebenen Zahlungsziele sind verbindlich. Unberechtigte Abzüge werden nicht anerkannt.

Bei Rechnungen unter 150,00 € Netto-Warenwert werden zusätzlich 12,00 € (Porto-Buchungen und Bearbeitung) Verwaltungsaufwand berechnet. Für Rechnungen die wir nochmals umschreiben müssen (wegen Änderung der Anschrift oder Falschangaben des Kunden) berechnen wir ebenfalls 8,00 €. Bei Zahlungsverzug berechnen wir 4 % über Diskont.

pro Mahnung werden außerdem 5,00 € Verwaltungsaufwand zusätzlich berechnet.

 

§ 6         

Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Warenlieferungen nebst allen Nebenforderungen unser Eigentum. Der Käufer ist zur Weiterveräußerung der Vorbehaltsware im normalen Geschäft berechtigt, eine Verpfändung oder Sicherungsübereignung ist ihm jedoch nicht gestattet. Für den Fall des Weiterverkaufs an Dritte werden die Forderungen an uns sicherheitshalber abgetreten.

 

§ 7         

Wir haften grundsätzlich nicht für eventuelle unsachgemäße Verwendung unserer Qualitätserzeugnisse sowie für geringe Abweichungen von Farbe bzw. vom Käufer übersehene Fehler. Bei Zahlungsrückständen sind wir berechtigt, Aufträge zurückzustellen bzw. zu stornieren ohne schadenersatzpflichtig gemacht zu werden.

 

§ 8         

Die von uns schriftlich bestätigten Lieferzeiten sind verbindlich und werden nach Möglichkeit eingehalten. Bei Überschreitung der Lieferzeit hat der Käufer kein Anrecht darauf, von der Bestellung zurückzutreten bzw. Verzugsgebühren oder Schadenersatz geltend zu machen.

 

§ 9         

Die von uns angebotenen Preise sind generell Netto-Preise in Euro, zzgl. gesetzlicher Mehrwertsteuer.

Die Preise sind freibleibend. Die Berechnung erfolgt zu unseren am Tag der Lieferung gültigen Preisen.

 

§ 10       

Für die Lagerung von Abrufaufträgen übernehmen wir keine Haftung. Wir sind auch nicht verpflichtet, die Ware zu versichern. Die Lagerung von Abrufaufträgen ist generell auf 6 Monate beschränkt. Ein Rücktritt von der Abnahme ist nach Fertigstellung der Ware nicht mehr möglich.

 

§ 11       

Wir sind grundsätzlich zum Aufdruck bzw. zur Prägung unserer Firmen- und Markenbezeichnung berechtigt; auch bei Sonderbestellungen und Druckarbeiten bzw. Werbemitteln.

 

§ 12       

Abweichungen von diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen erlangen erst nach schriftlicher Vereinbarung Gültigkeit. Sollten nur einzelne Punkte geändert werden, bleiben die übrigen verbindlich.

 

JOSTRA GmbH                                                                                                                                               Januar 2018

 
 
 
 
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